Die Geschichte der Meyerhöfe

Meyer zu Allendorf

Der Meyerhof zu Allendorf hatte in früheren Jahrhunderten wohl ähnliche Aufgaben, wie z.B. der Meyer zum Alten Borgloh. Die Bauerschaft Allendorf hat von Alters her eine geschlossene Hofgruppe um sich und einige später zur Bauerschaft gerechnete Außenhöfe. Am Namen des Meyers ist heute noch gut zu erkennen, wie sich unsere Sprache im Laufe der Zeit geändert hat. Noch vor 400 Jahren wurde der Meyer zu Allendorf als Johan Meyger to Oldentorpe bezeichnet.


Der Meyer zu Allendorf war ein Hof mit besonderen Freiheiten und Rechten. Er gehörte zu den sogenannten Sadelhöfern. Sattel-, Sadel- oder Sedelhöfe unterschieden sich durch die Gerichtsbarkeit und Pferdegestellung von einfachen Bauernhöfen. Häufig waren sie Mittelpunkte der Verwaltung von Grundherrschaften. Dem Namen Sedel liegt das altsächsische Wort sedil mit der Bedeutung Ansiedlung, Sitz zugrunde. Sedilhove taucht um 1080 bis 1100 als eine befestigte Stätte auf. Im späteren Mittelniederdeutschen entstand aus sedil, sadel, das in der späteren Kanzleisprache zu hochdeutsch sattel wurde. Diese Höfe spiegeln über Jahrhunderte ihre Sonderstellung gegenüber der Kirche und der Neusiedlung zu Beginn der christlichen Zeit wieder.


Diese Höfe sind von nächtlichen Jagden und Wachen frei. Sie haben noch 1586 eine eigene Gerichtsbarkeit, jedoch nicht die Todesstrafe. Sie werden an der Gerichtsstätte noch 1700 nach dem Urteil gefragt, müssen aber auch jetzt noch Galgen, Rad und Leiter aufrichten und die Gruben für die Daliegenden graben. Sie sind nicht göding- und sendpflichtig (sind also nicht zur Teilnahme an Gerichtsverhandungen verpflichtet), und brauchen bei der Landfolge nicht länger als bei der scheinenden Sonne dienen.


Folgenden Grundherren war der Meyer zu Allendorf eigenhörig:

• 1470 Ludwig Haltorpp, dann vor
• 1600 Kannengießer
• 1605 Kanzler Fürstenberg
• 1723 Domkapitel