Die Geschichte der Meyerhöfe
Meyer zum alten Borgloh
Im Jahre 1068 ist die Kuria Burcla Sammelstelle des Zehnten für das Kirchspiel (großer Zehnten
von Borgloh). Amtlicher Zehntsammler ist Kolon Eickhorst.
Im Jahre 1090 ist der Bruder des Stiftvogts Eberhard, Liudolf, Eigentümer der Kuria Borgloh, also des Meyerhofes und
örtlichen Betriebes mit den Familien, Höfen, Einkünften und allen Rechten, die mit dem Meyerhof verbunden sind.
Liudolf stiftet diese Kuria an den Bischof, möchte aber die Zehnten für seinen Bruder, den Stiftvogt, weiter
behalten. der diese Einkünfte immer, wie schon der Vater und Großvater, gehabt hat.
Es stellt sich die Frage, ob der Meyerhof, der ja aus karolingischer Zeit stammt, ein Königslehen ist.
Bezeichnungen wie Königsweg, am Kronsundern und ähnliche deuten eventuell darauf hin. Die Ravensberger Grafen mit ihrem Streubesitz an
Höfen, örtlichen Vorrechten und später Gerichtsstätten, haben diesen Meyerhof zu Borgloh noch nicht im Besitz.
Im Jahre 1160 wird vom Meyerhof Borgloh die Siedlung Plogmann getrennt. Meyer zum Alten Borgloh rechnet zur Pfarrei Borgloh,
Plogmann zu Holte.
Im Jahre 1226 haben die Grafen von Ravensburg die Kuria Borgloh mit allen Rechten und Pflichten in Besitz. Hier
bleibt die Frage, ob der Bischof von Osnabrück die Kuria inzwischen abgegeben hat, da der Zehntbesitz sich von
sonstigem Recht und Vermögen unterscheidet.
Im Jahre 1260 erhält Domprobst Lentfried am Gründonnerstag die Domabgabe von 5 Schillingen und zwar von
der Kuria Burchlo und Papenhof (hier ist der Borgloher Gesamtzehnt schon zerteilt, zwei Namen tauchen auf,
zwei Zentralen).
1284 erhält der Bischof von Osnabrück durch Tausch mit Ravensberg Pedestorpe. Dieses beinhaltet 2 Häuser,
nämlich Peistrup und Rehme.
Im Jahre 1315, und zwar am 14.April, wird die Herrschaft durch den letzten Familienerben von Holte, Hermann von Loen,
an den Grafen von Ravensberg verkauft.
Im Jahre 1328 wird ein Weiterverkauf der Herrschaft Holte an den Lehnsmann Dietrich von Vincke vollzogen. Dabei wird von Bauern
in Wellingholzhausen und in Borgloh gesprochen.
Da die Lehnsherren des Meyers zum Alten Borgloh im Laufe der Jahrhunderte laufend wechselten, musste er den Zehnt,
den er alljährlich von den Bauern einzusammeln hatte, an verschiedene Herren abgeben. Wie weiter oben schon beschrieben, an den
Bischof von Osnabrück, an die Grafen von Ravensberg, oder an den Baron von Hammerstein in Gesmold. Erst 1823 konnte der
Meyer zum Alten Borgloh seinen Hof freikaufen und ist seit dieser Zeit sein eigener Herr.
Im Kopfschatzregister 1512 erwähnt wird ein Johann de Meyer und um 1546 erwähnt als meyer to olden Borchlo.
Meyer zum Alten Borgloh in der heutigen Zeit
Im Jahre 1619 wendet sich Heinrich Meyer zum Alten Borgloh an das Ravensbergische Gericht zu Versmold mit dem Auftrag auf
Freikauf für den Hof, für sich persönlich und für seine Frau und Erben. Er hat dem Grafen Hatzfeld dafür
1900 Taler gegeben. Der aber hat verkauft, was ihm gar nicht gehörte.
Die Kurfürstlich-Brandenburgische Regierung wusste im Jahre 1643 nichts von der Sache Meyer zum Alten Borgloh. Der Meyer
ist deswegen im Jahre 1643 nach Cleve gereist. Eine Serie von Briefen und Akten berichtet darüber (von 1643 - 1648). Am 20.
September hat der Graf Hatzfeld die 1900 Taler angenommen. Sein Gerichtsassessor schreibt den Freibrief, der 1643 für ungültig
erklärt wird. Da hat der Meyer wohl ein enttäuschtes Gesicht gemacht.
Er schreibt 1647 und 1650 um einen Gnadenakt, welches ihm beinahe übel genommen wird. Der Meyer hat große Summen
tilgen und verzinsen müssen und hat bis dato noch Schulden davon. Der Osnabrücker Bischof leitet seinen Brief weiter.
Es wird klargestellt: Der Droste Hatzfeld habe das Amt Holte nicht erblich, sondern nur als Lehen gehabt. Es wird zugegeben, Graf
Hatzfeld habe einen Fehler gemacht, hinterher aber nicht dafür eingestanden und der Krieg sei darüber hinweggegangen. Und so hat
er den Meyer eben hinters Licht geführt. Nun bitten auch die Beamten-Nachfolger mit der Begründung, der Meyer sei unter
gutem Glauben hintergangen worden.
Sie bitten 1647, nachdem dem Meyer alle Pächte der vergangenen 30 Jahre, in denen er sich frei fühlte, angerechnet
worden waren, man möchte, wenn nicht den Hof, so doch wenigstens dem Meyer zum Alten Borgloh die "Person-Freiheit"
geben und Gerechtigkeit widerfahren lassen. Daraufhin wird der Meyer zum Alten Borgloh tatsächlich von 1662 bis 1673 für
zehn Jahre frei.
Im Wortlaut: "Von Dato 1662, 8.9., ist dem Hof, solange der alte Mann leben wird, die Pacht erlassen. Wenn er aber, seines
hohen Alters halber, innerhalb zehn Jahren ablebig werden sollte, soll der Nachfolger zehn Jahre lang frei sein von Pachten und
anderen Herrenschulden".Der Borgloher Vogt berichtet 1673, dass der Meyer noch Schatzerlass hat.
Als zwischen dem Osnabrücker Fürstbischof Ernst August und dem Brandenburger Kurfürsten als Grafen von Ravensberg die
Ravensberger Höfe, die im Osnabrückischen liegen, eingetauscht werden, verkauft der Bischof den Meyerhof zum Alten Borgloh
an den Baron von Hammerstein in Gesmold. Nun sind alle Freiheiten dahin. 1717 erscheint der Meyer als voll leibeigen. So kann es
einem ehemaligen Ravensberger Freien gehen.
Der Meyer zum Alten Borgloh ist 1793 noch frei von jenen Lasten, die dem Gutsherrn im Wege stehen würden, so von den Jagden
und von der Wache zu Iburg, von Gogerichtsdiensten und von Halsgerichtsdiensten. Alle übrigen Dienste werden von ihm verrichtet.
Außerdem stehen seine Heuerleute den anderen Heuerleuten gleich.
Erst im Jahre 1823 hat sich Meyer zum Alten Borgloh freigekauft aus dem Leibeigentum des Herrn von Hammerstein auf Gesmold.
Deswegen verkauft er, um die Summe aufzubringen, den im Jahre 1810 erhaltenen Markenteil in der Bruchmark an die beiden Markkötter
Wellenkamp und Raesfeld in der Westbauerschaft Wellendorf.
Folgenden Grundherren war der Meyer zum Alten Borgloh eigenhörig:
• 1605 Burg Holte
• 1723 Haus Gesmold |